Klein St. Paul, 02.07.2024
Zahl: 031-2/2024/01
Betr.: Änderung des Flächenwidmungsplanes
KUNDMACHUNG
Die Marktgemeinde Klein St. Paul beabsichtigt, gem. Paragraph 15, des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021) zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2021,, im Gemeinderat über folgende beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes zu beraten und einen Beschluss zu fassen:
1/C1b/2024 (BL Wohngebiet - Nicklaus):
Teile der Parzelle Nr. 271/1, KG 74133 Wieting, im Ausmaß von insgesamt 472 m² sollen von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ gewidmet werden (gemäß Paragraph 18,, Absatz eins,, K-ROG 2021).
Gemäß Paragraphen 38 und 39 des K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, liegt der Entwurf der Verordnung durch vier Wochen ab dem Tage des Anschlages an der Amtstafel während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Klein St. Paul zur allgemeinen Einsicht auf. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb dieser Kundmachungsfrist Einwendungen gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes beim Marktgemeindeamt Klein St. Paul schriftlich einzubringen. Einwendungen sind zu begründen, und soweit zweckmäßig, durch einen Lageplan zu ergänzen. Die während der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt Klein St. Paul gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.
Die Bürgermeisterin:
Gabriele Dörflinger e.h.
Angeschlagen am: 03.07.2024
Abgenommen am: 01.08.2024