K U N D M A C H U N G
Die Marktgemeinde Klein St. Paul beabsichtigt, gem. § 15 des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021) zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 59/2021, im Gemeinderat über folgende beantragte Änderungen des Flächenwidmungsplanes zu beraten und einen Beschluss zu fassen:Die Marktgemeinde Klein St. Paul beabsichtigt, gem. Paragraph 15, des Kärntner Raumordnungsgesetzes (K-ROG 2021) zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2021,, im Gemeinderat über folgende beantragte Änderungen des Flächenwidmungsplanes zu beraten und einen Beschluss zu fassen:
1/B1d/2022 (Bauland Wohngebiet – Heranig):
Ein Teil der Parzelle 256/14, KG 74133 Wieting, im Ausmaß von 851 m² soll von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Wohngebiet“ gewidmet werden (gemäß § 18, Abs. 1, K-ROG 2021). Ein Teil der Parzelle 256/14, KG 74133 Wieting, im Ausmaß von 851 m² soll von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Wohngebiet“ gewidmet werden (gemäß Paragraph 18,, Absatz eins,, K-ROG 2021).
2/D3/2022 (Landw. Hofstelle – Posch):
Teile der Parzellen Nr. 458 und 459, KG 74122 Prailing, im Ausmaß von insgesamt 1870 m² sollen von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland – landwirtschaftliche Hofstelle“ gewidmet werden (gemäß § 27, Abs. 2, Z 1 K-ROG 2021). Teile der Parzellen Nr. 458 und 459, KG 74122 Prailing, im Ausmaß von insgesamt 1870 m² sollen von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland – landwirtschaftliche Hofstelle“ gewidmet werden (gemäß Paragraph 27,, Absatz 2,, Ziffer eins, K-ROG 2021).
3/D1d/2022 (GL Nebengebäude - Felsmayer):
Eine Telfläche der Parzelle Nr. 46/1, KG 74131 Unter St. Paul, im Ausmaß von insgesamt 72 m² sollen von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Nebengebäude“ gewidmet werden (gemäß § 27, Abs. 2, Z 13 K-ROG 2021). Eine Telfläche der Parzelle Nr. 46/1, KG 74131 Unter St. Paul, im Ausmaß von insgesamt 72 m² sollen von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Nebengebäude“ gewidmet werden (gemäß Paragraph 27,, Absatz 2,, Ziffer 13, K-ROG 2021).
Gemäß §§ 38 und 39 des K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 59/2021 liegt der Entwurf der Verordnung durch vier wochen ab dem Tage des Anschlages an der Amtstafel während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Klein St. Paul zur allgemeinen Einsicht auf. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb dieser Kundmachungsfrist Einwendungen gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes beim Marktgemeindeamt Klein St.Paul schriftlich einzubringen. Einwendungen sind zu begründen, und soweit zweckmäßig, durch einen Lageplan zu ergänzen. Die während der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt Klein St.Paul gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.Gemäß Paragraphen 38 und 39 des K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 59 aus 2021, liegt der Entwurf der Verordnung durch vier wochen ab dem Tage des Anschlages an der Amtstafel während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt Klein St. Paul zur allgemeinen Einsicht auf. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb dieser Kundmachungsfrist Einwendungen gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes beim Marktgemeindeamt Klein St.Paul schriftlich einzubringen. Einwendungen sind zu begründen, und soweit zweckmäßig, durch einen Lageplan zu ergänzen. Die während der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt Klein St.Paul gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.
Die Bürgermeisterin:
Gabriele Dörflinger
Angeschlagen am: 15.11.2022
Abgenommen am: 14.12.2022
Ergeht an:
1.
Abteilung 3 – Gemeinden, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee (
abt3.post@ktn.gv.at )
2.
Abteilung 8 (Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (
abt8.post@ktn.gv.at )
3.
Abteilung 9 (Kompetenzzentrum Straßen und Brücken), Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (
abt9.post@ktn.gv.at )
6.
Agrarbehörde Erster Instanz – Dienststelle Klagenfurt, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
10.
Kammer für Arbeiter und Angestellte in Kärnten, Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee (
office@akktn.at )
11.
Wirtschaftskammer Kärnten, Bahnhofstraße 42, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
13.
Militärkommando für Kärnten, Mießtaler Straße 11, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (
milkdok@bmlvs.gv.at )


