KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hüttenberg vom 08. April 2026, Zahl: 900-4/01/2026.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
08. April 2026 bis 15. April 2026
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde (https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20511), sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.huettenberg.at) bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
LAbg. Josef Ofner