8502-0/2006/He

römisch fünf E R O R D N U N G

Wasseranschlussbeiträge - WVA - LÖLLING -

SONNSEITE römisch eins

GR-Beschl.v. 20.12.2006

Hebenstreit

e-mail: gerhard.hebenstreit@ktn.gde.at

23.05.2007

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde HÜTTENBERG vom 20.12.2006, Zahl:

8502-0/2006/He, mit der Wasseranschlussbeiträge ausgeschrieben

werden. Gemäß § 13 der  Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998,

LGBl. Nr. 66/1998, und §§ 10 und 13 des

Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 107/1997, zuletzt

geändert durch LGBl. Nr.  78/2001,  wird verordnet:

§ 1

Ausschreibung und Geltungsbereich

1. Zur Deckung der Kosten der Errichtung der

Gemeindewasserversorgungsanlage LÖLLING  -  SONNSEITE I wird ein

Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

  1. Ziffer 2
    Diese Verordnung gilt für den mit Verordnung des Gemeinderates vom 06.10.1982 festgelegten Versorgungsbereich der Wasserversorgung Lölling - Sonnseite römisch eins.

Paragraph 2

Abgabenschuldner

  1. Ziffer eins
    Zur Entrichtung des Wasseranschlussbeitrages sind die Eigentümer der an die Gemeindewasserversorgungsanlage anzuschließenden Grundstücke oder Bauwerke verpflichtet.
  2. Ziffer 2
    Der Grundstückseigentümer haftet sofern er nicht selbst Abgabenschuldner ist für den Wasseranschlussbeitrag mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand.

Paragraph 3

Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit Euro 1.816,82

Paragraph 4

Wirksamkeitsbeginn

  1. Ziffer eins
    Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. Ziffer 2
    Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 06.10.1982 Zahl 810-3/1982/Sch, betreffend Wasseranschlussbeitrag außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Rudolf SCHRATTER

Angeschlagen am: 21.12.2006

Abgenommen am: 04.01.2007