827/2006/He

G E B Ü H R E N O R D N U N G

Benützungs- und Gebührenordnung für die Gemeindewaage GR-Beschl.v. 20.12.2006

Hebenstreit

e-mail: gerhard.hebenstreit@ktn.gde.at

20.12.2006

B E N Ü T Z U N G S - UND

G E B Ü H R E N O R D N U N G

für die Gemeindewaage

des Gemeinderates der MARKTGEMEINDE HÜTTENBERG vom 20.12.2006, Zl.: 827/2006/He mit welcher eine Benützungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Gemeindewaage in Hüttenberg festgelegt wird. Gemäß Paragraph 13, der Allgemeinen Gemeindeordnung 1998, LGBL.Nr. 66, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBL.Nr. 1 aus 2006, in Verbindung mit Paragraph 15, Absatz 3, Ziff. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.: 156 aus 2004,, wird verordnet:

römisch eins.

Verwendung

(1) Die Gemeindewaage in Hüttenberg bildet einen Bestandteil des Gemeindevermögens und wird nach den Vorschriften für Gebührenhaushalte bewirtschaftet und von der Gemeinde verwaltet.

(2) Die Gemeindewaage Hüttenberg wurde auf Parzelle Nr. 608/9, KG-Hüttenberg neu errichtet und steht ab September 1978 allen Bewohnern zur Inanspruchnahme zur Verfügung.

(3) Die Gemeindewaage dient zur Feststellung des Gewichtes für sämtliche Waren, Gegenstände und Vieh.

römisch zwei.

Abgabenhöhe

0-100 kg Euro 0,50

100-1000 kg je 100 kg Euro 0,30

über 1000 kg je 100 kg Euro 0,20

Außerhalb der öffentlichen Dienstzeiten wird ein 100%ige Zuschlag verrechnet.

römisch drei.

Abgabenschuldner

Der Antragsteller für einen Wiegevorgang oder der Eigentümer des Wiegegutes sind zur Zahlung der festgesetzten Wiegegebühren verpflichtet.

Jeder Wiegevorgang wird in Verrechnung gebracht, über den ein schriftlicher Nachweis ausgefertigt wird.

römisch vier.

Fälligkeit

Die errechnete Wiegegebühr ist sofort nach Beendigung des Wiegevorganges fällig.

römisch fünf.

Inkrafttreten

Die Benützungs- und Gebührenordnung tritt mit 01.Jänner 2007 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Gebührenverordnung tritt die bisherige vom 03.11.1978, Zl.: 726/1979/W außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Rudolf SCHRATTER

Angeschlagen am: 21.Dezember 2006

Abgenommen am: 04.Jänner 2007