273/2006/He
B Ü C H E R E römisch eins O R D N U N G
Benützungs- und Gebührenordnung für die Gemeindebücherei HÜTTENBERG GR-Beschl.v. 20.12.2006
Hebenstreit
e-mail: gerhard.hebenstreit@ktn.gde.at
20.12.2006
B E N Ü T Z U N GS - UND
G E B Ü H R E N römisch fünf E R O R D N U N G
Des Gemeinderates der Marktgemeinde Hüttenberg vom 20.12.2006 Zl.: 273/2006/He mit welcher Buchleihgebühren ausgeschrieben werden. Gemäß Paragraph 13, der Allgemeinen Gemeindeordnung 1998, LGBL.Nr. 66, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBL.Nr. 46 aus 2004, in Verbindung mit Paragraph 15, Absatz 3, Ziff. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr.:
156 aus 2004,, wird verordnet:
römisch eins.
STANDORT
Die Gemeindebücherei HÜTTENBERG ist im Gemeindesaal HÜTTENBERG, Münichsdorferplatz 2, untergebracht und bildet einen Bestandteil des Gemeindevermögens. Die Bücherei steht Lesern und Gästen innerhalb und außerhalb der Marktgemeinde HÜTTENBERG zur Verfügung.
römisch zwei.
Ausleihzeiten
Der Bücherverleih erfolgt nur in den Ausleihzeiten, die wie folgt festgesetzt werden:
jeden Mittwoch von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und
jeden Freitag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
An Feiertagen entfällt die Ausgabe. Während der Ausleihzeiten kann auch der Leseraum benutzt werden.
römisch drei.
Gebühren
Für die Entleihung ist je Buch und Leser bis 2 Wochen für Erwachsenenbücher ein
Betrag von Euro 1,00
und für jede weitere Woche ein Betrag von Euro 0,50
für Jugendbücher Euro 0,50
und für jede weitere Woche Euro 0,25
bei der Bücherrückgabe an den Büchereileiter zu bezahlen. Die Ausleihzeit wird auf 3 Monate begrenzt.
römisch vier.
Abgabenschuldner
Zur Entrichtung der Abgabe sind alle Personen verpflichtet, die von der Gemeindebücherei Bücher entlehnen.
römisch fünf.
Haftung
Der Leser haftet dafür, dass
römisch sechs.
Verwaltung
Für die Verwaltung der Gemeindebücherei wird ein Büchereileiter mit einer stundenweisen Entschädigung - laut gesonderter Vereinbarung - eingestellt. Der Büchereileiter übernimmt den Buchbestand laut Verzeichnis und hat die für die Bücherei vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu führen. Seine einzelnen Aufgaben sind in der gesonderten Vereinbarung enthalten.
römisch sieben.
Inkrafttreten
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Rudolf SCHRATTER
Angeschlagen am: 21.12.2006
Abgenommen am: 04.01.2007