VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Hüttenberg vom 30. April 2021,, Zahl: 011-2-23/01/2021, mit welcher für die öffentlich-rechtlichen Bediensteten und Gemeindevertragsbediensteten der Marktgemeinde Hüttenberg pauschalierte Nebengebühren festgelegt werden.
Aufgrund des Paragraph 29, Absatz 5 und 6 des Kärntner Gemeindebedienstetengesetzes – K-GBG, Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 1992,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2021,, in Verbindung mit Paragraph 151, des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 – K-DRG 1994, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 1994,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2021,, und Paragraph 41, Absatz eins, des Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetzes – K-GVBG, Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 1992,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2021, wird verordnet:
Paragraph eins
Anwendung und Ausmaß
Die den öffentlich-rechtlichen Bediensteten und Gemeindevertragsbediensteten der Marktgemeinde Hüttenberg zu gewährenden Nebengebühren werden für bestimmte Funktionen und Tätigkeiten pauschaliert. Art und Umfang der Pauschalierung sind in der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung darstellenden Anlage angeführt.
Paragraph 2
Bemessungsgrundlage
Paragraph 3
Auszahlung
Paragraph 4
Neubemessung
Die pauschalierte Nebengebühr wird neu bemessen, wenn sich der ihrer Bemessung zugrunde liegende Sachverhalt wesentlich geändert hat. Die Neubemessung wird im Falle der Erhöhung der pauschalierten Nebengebühr mit dem auf die Änderung folgenden Monatsersten, in allen anderen Fällen mit dem auf die Zustellung des Bescheides folgenden Monatsersten, wirksam.
Paragraph 5
Inkrafttreten
Der Bürgermeister:
BR Josef Ofner
Anlage zur Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Hüttenberg
vom 30. April 2021, Zl. 011-2-23/01/2021
Abschnitt 1
Überstundenvergütung
Standesbeamte:
Dem Standesbeamten gebührt für jede außerhalb der Dienstzeit vorgenommene Trauung folgende Überstundenvergütung:
1. Trauung 2 Überstunden
2. Trauung 4 Überstunden
Für jede weitere Trauung 1 Überstunde
Abschnitt 2
Mehrleistungszulage
1. Amtsleiter mtl. 4,64799 %
in der Verwendungsgruppe C entlohnt wird mtl. 25,0000 %
3. Betriebsleiter, für die Leitung gemeindeeigener Betriebe mtl. 1,85919 %
4. Finanzverwalter mtl. 6,00000 %
5. Leiter Wirtschaftshof mtl. 1,85919 %
6. Klärwärter mtl. 1,85919 %
Abschnitt 3
Erschwerniszulage
1. Bedienung der EDV – Anlagen mtl. 2,47890 %
2. Zulagenpauschale Wirtschaftshof mtl. 1,85919 %
Abschnitt 4
Aufwandsentschädigung
1. Amtsleiter mtl. 4,64799 %
2. Betriebsleiter für die Leitung gemeindeeigener Betriebe mtl. 1,85919 %
3. Leiter Wirtschaftshof mtl. 1,85919 %
4. Klärwärter mtl. 1,85919 %
5. Zulagenpauschale Wirtschaftshof mtl. 1,85919 %
6. Standesbeamte, die mit der Vornahme von Trauungen
beauftragt sind jährlich 14,87357 %
7. Mehraufwand im Arbeitsbereich der Gemeindekasse
hinsichtlich der Durchführung der Buchhaltung für den
gemeindeeigenen Betrieb Touristische Anlagen Hüttenberg mtl. 10,00000 %
Abschnitt 5
Fehlgeldentschädigung
1. für die Führung der Hauptkasse mtl. 3,09866 %
2. für die Führung der Nebenkasse, je Kasse mtl. 1,85919 %
Abschnitt 6
Bereitschaftsentschädigung
Für den Straßenwinterdienst und die Kläranlagen
Rufbereitschaft
a) bis 100 Stunden je Monat und Bediensteten 0,03967 %
b) über 100 Stunden je Monat und Bediensteten 0,07934 %