GEMEINDE DEUTSCH-GRIFFEN
9572 Deutsch-Griffen 23
Bezirk St. Veit a.d. Glan
Telefon: 04279-7600 Telefax: 04279-7600-22
Zahl: 004/2005
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde Deutsch-Griffen vom 29.8.2005, Zahl: 004/2005, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindevorstandes festgesetzt wird.
Gemäß § 29 Abs. 2 bis 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO 1998, LGBl. Nr. 66/1998, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§ 1
Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates
(1) Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen Bezug nach § 29 Abs. 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO oder als Bürgermeister haben, für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld.
(2) Das Sitzungsgeld beträgt 2,0 v.H. des monatlichen Bezuges eines Nationalrats-abgeordneten.
§ 2
Sitzungsgeld für Ausschußobmänner
Dem Obmann eines Ausschusses gebührt das Sitzungsgeld gemäß § 1 im doppelten Ausmaß, selbst dann, wenn er mehrere Obmannfunktionen ausübt.
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1.9.2005 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 21.12.1998, Zahl: 004/1998, außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Angeschlagen am: 01.09.2005
Abgenommen am: 08.10.2005