V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde Deutsch-Griffen vom 24.09.2020, Zahl 850-0-2/2020 mit welcher der Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage Deutsch-Griffen festgelegt wird (Wasserversorgungsbereich).
Gemäß §§ 2 und 25 des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes – K-GWVG, LGBl. Nr. 107/1997, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013, wird im Einvernehmen mit der Kärntner Landesregierung verordnet:
§ 1
Versorgungsbereich
Der Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserversorgungsbereich) Deutsch-Griffen wird gemäß den beiliegenden Lageplänen, Maßstab 1:5000 (Blatt 1 und 2), vom 15.09.2020, Zahl 850-0/2020 welche einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bilden, festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 19.09.2000, Zahl 850/2000 mit welcher der Versorgungsbereich der Gemeinde-wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungsbereich) Deutsch-Griffen festgelegt wurde außer Kraft.
Der Bürgermeister
(DI Michael Reiner)