KUNDMACHUNG

zur Auflassung - Öffentliches Gut (Straßen und Wege);

Brückl, Grundstück 1671, KG Brückl, 74102

Die Marktgemeinde Brückl macht kund, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, mittels Gemeinderatsbeschluss das Grundstück 1671, KG Brückl 74102, zur Gänze aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zu entlassen.

Gemäß den Bestimmung des Paragraph 21, des Kärntner Straßengesetzes 2017, LGBI Nr. 8/2017, zuletzt geändert mit Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2023,, ist die Auflassung mittels Gemeinderatsbeschluss vorzunehmen.

Hiermit wird die Gelegenheit geboten, innerhalb einer Frist von 4 Wochen, gegen die beabsichtigte Auflassung des öffentlichen Gutes (Straßen und Wege) beim Marktgemeindeamt Brückl, während der Amtsstunden oder ansonsten schriftlich, begründete Einwendungen vorzubringen.

Die Einwendungen sind bis spätestens 08.01.2024 einzubringen und werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt.

Elektronisch kundgemacht am 29. November 2023

Der Bürgermeister:

Harald Tellian