Zahl: KU-031-4/2023
KUNDMACHUNG
zur Übernahme und Auflassung- Öffentliches Gut (Straßen und Wege);
Christofberg, Grundstücke 1599 und 1635/2 KG St.Filippen, 74124
Die Marktgemeinde Brückl macht kund, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, mittels Gemeinderatsbeschluss Trennstücke aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zu entlassen und gleichzeitig Trennstücke in das öffentlichen Gut (Straßen und Wege), der Grundstücke 1599 und 1635/2, KG St.Filippen, zu übernehmen.
Gemäß den Bestimmung des Paragraph 21, des Kärntner Straßengesetzes 2017, LGBI Nr. 8/2017, zuletzt geändert mit Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2023,, sind die Auflassung und Übernahme mittels Gemeinderatsbeschluss vorzunehmen.
Hiermit wird die Gelegenheit geboten, innerhalb einer Frist von 4 Wochen, gegen die beabsichtigte Auflassung und Übernahme aus und ins öffentliche Gut (Straßen und Wege) beim Marktgemeindeamt Brückl, während der Amtsstunden oder ansonsten schriftlich, begründete Einwendungen vorzubringen.
Die Einwendungen sind bis spätestens 03.01.2024 einzubringen und werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt.
Elektronisch kundgemacht am 24. November 2023
Der Bürgermeister:
Harald Tellian