Zahl: 031-1/2024
Änderung des Flächenwidmungsplanes
K U N D M A C H U N G
Die Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, die nachstehend angeführte Anregungen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen, welche gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 38 und Paragraph 39, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, kundgemacht werden:
Widmungspunkt Nr. 1a/2024
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 468 und 474, KG Brückl 74102, im Gesamtausmaß von ca. 2.215m², von Bauland Wohngebiet in Bauland - Sonderwidmung – gewerbliche Emmissionsschutzbauten.
Widmungspunkt Nr. 1b/2024
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes .70, KG Brückl 74102, im Ausmaß von ca. 62m², von Bauland Industriegebiet in Bauland - Sonderwidmung – gewerbliche Emmissionsschutzbauten.
Widmungspunkt Nr. 1c/2024
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 474, KG Brückl 74102, im Ausmaß von ca. 1.858m², von Bauland Wohngebiet in Bauland – Industriegebiet.
Widmungspunkt Nr. 1d/2024
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 1671, KG Brückl 74102, im Ausmaß von ca. 1.029m², von Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche in Bauland – Industriegebiet.
Widmungspunkt Nr. 1e/2024
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke .71 und 475, KG Brückl 74102, im Gesamtausmaß von ca. 274m², von Bauland Wohngebiet in Bauland – Industriegebiet.
Widmungspunkt Nr. 1f/2024
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke .70 und 1568, KG Brückl 74102, im Gesamtausmaß von ca. 543m², von Bauland Wohngebiet in Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche.
Widmungspunkt Nr. 1g/2024
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke .70, .307, 475 und 488, KG Brückl 74102, im Gesamtausmaß von ca. 765m², von Bauland Wohngebiet in Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland.
Widmungspunkt Nr. 1h/2024
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 1644/1, KG Brückl 74102, im Ausmaß von ca. 208m², von Bauland Wohngebiet in Ersichtlichmachungen – Gewässer, See.
Die beabsichtigten Widmungsänderungen liegen gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, durch 4 Wochen ab dem Tage des Anschlages dieser Kundmachung an der Amtstafel, das ist
vom 29.02.2024 bis 28.03.2024
bei der Marktgemeinde Brückl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und werden im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl unter „https://brueckl.gv.at/amtstafel/kundmachungen“ bereitgestellt.
Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächewnwidmungsplanes zu erstatten.
Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.
Gleichzeitig werden mit dieser Kundmachung gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, die betroffenen Grundeigentümer von der Absicht der Marktgemeinde Brückl in Kenntnis gesetzt.
Zur öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt und auf der gemeindeeigenen Homepage:
Angeschlagen am: 29.02.2024
Der Bürgermeister:
Harald Tellian