Zahl: KU-031-04/2025
KUNDMACHUNG
zur Auflassung - Öffentliches Gut (Straßen und Wege);
Grundstücke 885, 887 und 888 in der KG Johannserberg, 74112
Die Marktgemeinde Brückl macht kund, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, mittels Gemeinderatsbeschluss ein Teilstück des Grundstückes 885 und die Grundstücke 887 und 888, KG Johannserberg, 74112, im Gesamtausmaß von ca.4600m², aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zu entlassen.
Gemäß den Bestimmung des Paragraph 21, des Kärntner Straßengesetzes 2017, LGBI Nr. 8/2017, zuletzt geändert mit Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2024,, ist die Auflassung mittels Gemeinderatsbeschluss vorzunehmen.
Hiermit wird die Gelegenheit geboten, innerhalb einer Frist von 4 Wochen, gegen die beabsichtigte Auflassung des öffentlichen Gutes (Straßen und Wege) beim Marktgemeindeamt Brückl, während der Amtsstunden oder ansonsten schriftlich, begründete Einwendungen vorzubringen.
Die Einwendungen sind bis spätestens 28. Juli 2025 einzubringen und werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt.
Elektronisch kundgemacht am 27. Juni 2025
Der Bürgermeister:
Harald Tellian