Zahl: KU-031-02/2025
KUNDMACHUNG
zur Auflassung - Öffentliches Gut (Straßen und Wege);
Brückl, Grundstück 1775/2, KG St.Filippen, 74124
Die Marktgemeinde Brückl macht kund, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, mittels Gemeinderatsbeschluss ein Teilstück des Grundstückes 1775/2, KG St.Filippen74124, im Ausmaß von 4m², aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zu entlassen.
Gemäß den Bestimmung des Paragraph 21, des Kärntner Straßengesetzes 2017, LGBI Nr. 8/2017, zuletzt geändert mit Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2023,, ist die Auflassung mittels Gemeinderatsbeschluss vorzunehmen.
Hiermit wird die Gelegenheit geboten, innerhalb einer Frist von 4 Wochen, gegen die beabsichtigte Auflassung des öffentlichen Gutes (Straßen und Wege) beim Marktgemeindeamt Brückl, während der Amtsstunden oder ansonsten schriftlich, begründete Einwendungen vorzubringen.
Die Einwendungen sind bis spätestens 07. Februar 2025 einzubringen und werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt.
Elektronisch kundgemacht am 09. Jänner2025
Der Bürgermeister:
Harald Tellian