K römisch eins N D E R G R U P P E N O R D N U N G

für die zwei altersübergreifenden Kindergruppen von 1 bis 10 Jahren (Modellversuch) kurz "Kinderhort Brückl" im Objekt "Franz-Oman-Platz 1" gemäß Paragraph 17, Absatz eins, des Kindergartengesetzes 1992, Landesgesetzblatt Nr. 86 aus 1992,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 6 aus 1995,, erlässt der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl am 21.06.2010, Zahl: 004-2/2010/GR nachstehende Kindergruppenordnung

römisch eins.

Aufnahme

  1. Ziffer eins
    Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Plätze, wobei Aufnahmewerber aus der Gemeinde Brückl unter Berücksichtigung der familiären Situation gemeindefremden Aufnahmewerbern vorzuziehen sind.

  1. Ziffer 2
    Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
    1. Litera a
      aa) Eintritt der Schulpflicht unter Berücksichtigung
des vorzeitigen                              Schulbesuches bei schulreifen Kindern und Vorschulkindern,
  1. Sub-Litera, b, b
    bei Kindergartenkindern das vollendete 3. Lebensjahr
  2. Sub-Litera, c, c
    bei Krippenkindern das vollendete 1. Lebensjahr
  1. Litera b
    die körperliche und geistige Eignung des Kindes;
  2. Litera c
    die Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten;
  3. Litera d
    die Vorstellung des Kindes bei der Anmeldung;
  4. Litera e
    die Vorlage der Geburtsurkunde;
  5. Litera f
    die schriftliche Verpflichtung eines Erziehungsberechtigten,
die Kindergruppenordnung einzuhalten.
  1. Ziffer 3
    Anlässlich der Aufnahme ist eine Einschreibegebühr von
€ 1,45 zu entrichten.
  1. Ziffer 4
    Anmeldungen werden im Frühjahr jeden Jahres entgegengenommen.
  2. Ziffer 5
    Behinderte Kinder können aufgenommen werden, wenn zu erwarten
ist, dass die im Hinblick auf die Art der Behinderung erforderlichen räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind und entsprechend dem Grad der Art der Behinderung eine gemeinsame Betreuung möglich ist.

römisch II.

Vorschriften für den Besuch

  1. Ziffer eins
    Der Kindergruppenbesuch hat regelmäßig zu erfolgen.
  2. Ziffer 2
    Jede Erkrankung des Kindes oder sein sonstiges Fernbleiben
ist der Leitung der Kindergruppe sofort bekannt zu geben. Ein erkranktes Kind darf die Kindergruppe nicht besuchen. Nach Infektionskrankheiten darf der Besuch der Kindergruppe nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses wieder aufgenommen werden.
  1. Ziffer 3
    Bestehen Bedenken bezüglich der geistigen oder
körperlichen Eignung des Kindes für den Besuch der Kindergruppe kann die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
  1. Ziffer 4
    Für in Verlust geratene Gegenstände wird keine Haftung
übernommen.

römisch III.

Beitrag der/des Erziehungsberechtigten

  1. Ziffer eins
    Für den Besuch der Kindergruppe ist von den/dem
Erziehungsberechtigten ein monatlicher Beitrag zu leisten. Der Beitrag versteht sich ohne Essen.
  1. Litera a
    für gemeindeeigene Krippenkinder (1-3 Jahre)
    halbtags (07.00 bis 11.30 Uhr) € 85,--
    2/3 Tag (07.00 bis 13.30 Uhr)

€ 95,--                                                                                    nachmittags

(13.00 bis 18.00 Uhr) € 85,--
ganztags (07.00 bis 18.00 Uhr) € 130,--
für auswärtige
Krippenkinder (1-3 Jahren)
halbtags (07.00 bis 12.30 Uhr) € 125,--
2/3 Tag (07.00 bis 13.30 Uhr) € 135,--
nachmittags (13.00 bis 18.00 Uhr) € 125,--
ganztags (07.00 bis 18.00 Uhr) € 170,--
  1. Litera b
    für gemeindeeigene Kindergartenkinder
    halbtags (07.00 bis 11.30 Uhr)
€ 75,--
2/3 Tag (07.00 bis 13.30 Uhr) € 85,--
nachmittags (13.00 bis 18.00 Uhr)
€ 45,--                                                                                     ganztags
(07.00 bis 18.00 Uhr) € 120,--
für auswärtige Kindergartenkinder

                                                                                    halbtags (07.00 bis 11.30 Uhr) € 105,--

2/3 Tag (07.00 bis 13.30 Uhr) € 115,--

                                                                                    nachmittags (13.00 bis 18.00 Uhr) € 75,--

ganztags (07.00 bis 18.00 Uhr) € 150,--
  1. Litera c
    für gemeindeeigene
Volkschulkinder nachmittags € 45,--
für auswärtige Volkschulkinder nachmittags € 75,--

  1. Ziffer 2
    Der Beitrag ist im Vorhinein bis zum 10. des jeweiligen
Monats zu entrichten. Die Bankeinzugsformulare sind bei der Kindergruppenleitung mit Angabe der Bankverbindung zu unterfertigen.
  1. Ziffer 3
    Im Falle des Austrittes oder der Entlassung ist der Beitrag bis zum Monatsende zu entrichten.
  2. Ziffer 4
    Abwesenheit des Kindes berechtigt nicht zur Unterlassung der Beitragsleistung. Bei Abwesenheit des Kindes aus Krankheitsgründen ab einer Dauer von mehr als einem Monat wird kein Betrag verrechnet. Eine Bestätigung des behandelnden Arztes ist vorzulegen. Für die Dauer eine Urlaufsaufenthaltes wird keine Ermäßigung gewährt.
  3. Ziffer 5
    Um Beitragsermäßigungen bei mehreren Kindern oder in
sozialen Härtefällen eines Erziehungsberechtigten, kann schriftlich unter Angabe der Gründe bei der Marktgemeinde Brückl angesucht werden. Grundlage bildet das
nachgewiesene monatliche Familieneinkommen inkl. Familienbeihilfe. Die diesbezüglichen Unterlagen sind vorzulegen.

römisch IV.

Austritt und Entlassung

  1. Ziffer eins
    Der Austritt des Kindes aus der Kindergruppe ist der Leitung zumindest 14 Tage vorher zu melden. Bei verspäteter Abmeldung ist der Elternbeitrag des Folgemonats zu
entrichten.
  1. Ziffer 2
    Gründe für die Entlassung des Kindes aus der Kindergruppe sind:
    1. Litera a
      ein körperliches Gebrechen oder eine seelische oder
geistig bedingte Verhaltensstörung, die eine Gefährdung der übrigen Kinder oder eine Störung der Erziehungsarbeit befürchten lässt;
  1. Litera b
    längeres oder wiederholtes Fernbleiben des Kindes ohne
Grund oder ohne Abmeldung;
  1. Litera c
    Verletzung der Bestimmungen der Kindergruppenordnung
durch den/die Erziehungsberechtigten.

römisch fünf.

Betriebszeit

  1. Ziffer eins
    Die Betriebszeiten werden wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag               von 07.00 bis 18.00 Uhr

vom September (1 Woche vor Schulbeginn) bis 31.Juli
des nachfolgenden               Jahres

              Semester- und Osterferien ist der Betrieb nach

Bedarf (mind. 5 Kinder)               geöffnet

  1. Ziffer 2
    Ferienordnung:              01. August bis 1 Woche vor Schulbeginn
eines jeden Jahres.

                                          Weihnachtsferien analog den Pflichtschulen

Für alle Vorfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Kindergruppe ereignen, ist die Kindergruppe, ebenso wie für Vorfälle außerhalb der Betriebszeiten n i c h t verantwortlich.

Für mitgebrachte Gegenstände und Geld übernimmt die Kindergruppe ebenfalls keine Verantwortung.

römisch fünf.

Inkraftreten

Die Kindergruppenordnung tritt mit 01.09.2010 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser tritt die Hortordnung vom 09.12.2009, Zahl: 004-4/2009/GR außer Kraft.

Brückl, 21.06.2010

Der Bürgermeister:

(Wolfgang Schaller)

Angeschlagen am: 22.06.2010

Abzunehmen am: 07.07.2010