Zahl:        031/6-2025

              

Auflassung öffentliches Gut (Straßen und Wege)

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Brückl, vom 10.07.2025 Zahl: 004-2/2025/GR, mit welcher, ein Trennstück des Grundstückes 1775/2 der Katastralgemeinde St.Filippen, 74124, aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) entlassen wird und durch Wegfall der Voraussetzung als öffentliche Straße aus der Widmung der öffentlichen Nutzung entlassen wird.

Gemäß Paragraph 24, des Kärntner Straßengesetzes 2017 – K-StrG 2017 Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2017,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2024,, wird verordnet:

römisch eins.

 

Auflassung von öffentlichem Gut

Nachstehendes Trennstück wird aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) entlassen und durch Wegfall der Voraussetzungen als öffentliche Straße aus der Widmung der öffentlichen Nutzung entlassen:

Trennstück 2 aus Gst. 1775/2 zu Gst. .217, KG St.Filippen, 74124, im Ausmaß von 4m²

römisch II.

Inkrafttreten

(1)  Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

(2)  Elektronisch kundgemacht am 15. Juli 2025

Der Bürgermeister:

Harald Tellian