Zahl: 031-5/2024
Änderung des Flächenwidmungsplanes
K U N D M A C H U N G
Die Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, die nachstehend angeführten Anregungen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen, welche gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 38 und Paragraph 39, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2024,, kundgemacht werden:
Widmungspunkt Nr. 4a/2024
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 1514/1 und 1515/2, KG Brückl, 74102, im Gesamtausmaß von ca. 500m², von Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland.
Widmungspunkt Nr. 4b/2024
Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 1515/1, 1516/1 und 1635/1, KG Brückl, 74102, im Gesamtausmaß von ca. 1030m², von Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.
Die beabsichtigten Widmungsänderungen liegen gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2024,, durch 4 Wochen ab dem Tage des Anschlages dieser Kundmachung an der Amtstafel, das ist
vom 05.12.2024 bis 03.01.2025
bei der Marktgemeinde Brückl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und werden im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl unter „https://brueckl.gv.at/amtstafel/kundmachungen“ bereitgestellt.
Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächewnwidmungsplanes zu erstatten.
Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.
Gleichzeitig werden mit dieser Kundmachung gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, die betroffenen Grundeigentümer von der Absicht der Marktgemeinde Brückl in Kenntnis gesetzt.
Zur öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt und auf der gemeindeeigenen Homepage:
Angeschlagen am: 05.12.2024
Der Bürgermeister:
Harald Tellian