Zahl: 031/3-2024
Auflassung öffentliches Gut (Straßen und Wege)
römisch fünf E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Brückl, vom 25.04.2024 Zahl: 004-1/2023/GR, mit welcher, das Grundstück 1671 der Katastralgemeinde Brückl aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) entlassen wird und durch Wegfall der Voraussetzung als öffentliche Straße aus der Widmung der öffentlichen Nutzung entlassen wird.
Gemäß Paragraph 24, des Kärntner Straßengesetzes 2017 – K-StrG 2017 Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2017,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2023,, wird verordnet:
römisch eins.
Auflassung von öffentlichem Gut
Nachstehendes Grundstück wird aus dem öffentlichen Gut (Straßen und Wege) entlassen und durch Wegfall der Voraussetzungen als öffentliche Straße aus der Widmung der öffentlichen Nutzung entlassen:
Gst. 1671, KG Brückl, im Ausmaß von 1.231m²
römisch II.
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
(2) Elektronisch kundgemacht am 14. November 2024
Der Bürgermeister:
Harald Tellian