V E R O R D N U N G                                                Zl: 031-2/2023

des Gemeinderates der Marktgemeinde Brückl, vom 03.05.2023 Zahl: 004-2/2023/GR, mit welcher, lt. Teilungsplan der Vermessungskanzlei Kraschl & Schmuck ZT GmbH, Sterneckstraße 25/1/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, GZ 866/21, vom 27.10.2021, das nachstehend angeführte Trennstück der Katastralgemeinde St.Filippen in das öffentliche Gut (Straßen und Wege) übernommen und durch Vorliegen der Voraussetzung als öffentliche Straße in die Widmung der öffentlichen Nutzung aufgenommen wird.

Gemäß Paragraph 24, des Kärntner Straßengesetzes 2017 – K-StrG 2017 Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2017,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2020,, wird verordnet:

römisch eins.

 

Übernahme ins öffentliche Gut

Nachstehendes Trennstück wird in das öffentliche Gut (Straßen und Wege) übernommen und in die Widmung der öffentlichen Nutzung zugeführt:

Trennstück 2 aus Gst. 880 zu Gst. 1615/2, KG St.Filippen, im Ausmaß von 45m²

römisch II.

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Mit Inkrafttreten der Verordnung erwächst das Öffentlichkeitsrecht für das oa. übernommene Trennstück.

Der Bürgermeister:

Harald Tellian