Zahl: 031-1/2023 Bearbeiter: DI O. Schilcher
DW: 77
Brückl, am 26.04.2023
Betrifft: Änderung des Flächenwidmungsplanes
K U N D M A C H U N G
Die Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, die nachstehend angeführte Anregung auf Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen, welche gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 38 und Paragraph 39, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, kundgemacht wird:
Widmungspunkt Nr. 8/2020
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 1460/1 (ca.40m²) KG Brückl 74102,
von Grünland-Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen; Ödland in Grünland-Photovoltaikanlage
Die beabsichtigte Widmungsänderung liegt gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, durch 4 Wochen ab dem Tage des Anschlages dieser Kundmachung an der Amtstafel, das ist
vom 28.04.2023 bis 26.05.2023
bei der Marktgemeinde Brückl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und werden im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl unter „https://brueckl.gv.at/amtstafel/kundmachungen“ bereitgestellt.
Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächewnwidmungsplaneszu erstatten.
Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.
Gleichzeitig werden mit dieser Kundmachung gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, die betroffenen Grundeigentümer von der Absicht der Marktgemeinde Brückl in Kenntnis gesetzt.
Der Bürgermeister:
Harald Tellian