Zahl: 031-1/2022                                                                                                                         Bearbeiter: DI O. Schilcher

                                                                                                                             DW:                     77

                                                                                                                             Brückl, am 21.12.2022

Betrifft: Änderung des Flächenwidmungsplanes                                                                                                             

K U N D M A C H U N G

Die Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, die nachstehend angeführten Anregungen auf Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen, welche gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 38 und Paragraph 39, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, kundgemacht wird:

Widmungspunkt Nr. 01a/2022

Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 730/2 (20.688m²) und 735 (13.899m²), KG Brückl 74102,

von Bauland-Industriegebiet-Aufschließungsgebiet in Grünland-Photovoltaikanlage

Widmungspunkt Nr. 01b/2022

Umwidmung des Grundstückes 724/1 (36.702m²) sowie Teilflächen der Grundstücke 730/2 (19.400m²) und 735 (13.961m²), KG Brückl 74102,

von Grünland-Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen; Ödland in Grünland-Photovoltaikanlage

Widmungspunkt Nr. 01c/2022

Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 730/2 (777m²) und 735 (1.710m²), KG Brückl 74102,

von Bauland-Industriegebiet-Aufschließungsgebiet in Grünland-Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen; Ödland

Die beabsichtigte Widmungsänderung liegt gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, durch 4 Wochen ab dem Tage des Anschlages dieser Kundmachung an der Amtstafel, das ist

vom 23.12.2022 bis 23.01.2023

bei der Marktgemeinde Brückl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und werden im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl unter „https://brueckl.gv.at/amtstafel/kundmachungen“ bereitgestellt.

Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächewnwidmungsplaneszu erstatten.

Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.

Gleichzeitig werden mit dieser Kundmachung gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, die betroffenen Grundeigentümer von der Absicht der Marktgemeinde Brückl in Kenntnis gesetzt.