Zahl: 031-02/2026
Änderung des Flächenwidmungsplanes
K U N D M A C H U N G
Die Marktgemeinde Brückl beabsichtigt, die nachstehend angeführte Anregung auf Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen, welche gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 38 und Paragraph 39, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, kundgemacht wird:
Widmungspunkt Nr. 2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke 1181 und 1182, KG St.Filippen, 74124, im Gesamtausmaß von ca. 3.010m², von Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland- Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.
Die beabsichtigte Widmungsänderung liegt gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, durch 4 Wochen ab dem Tage des Anschlages dieser Kundmachung an der Amtstafel, das ist
vom 25.02.2026 bis 25.03.2026
bei der Marktgemeinde Brückl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl unter „https://brueckl.gv.at/amtstafel/kundmachungen“ bereitgestellt.
Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächewnwidmungsplanes zu erstatten.
Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Erwägung zu ziehen.
Gleichzeitig werden mit dieser Kundmachung gemäß Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021 Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, die betroffenen Grundeigentümer von der Absicht der Marktgemeinde Brückl in Kenntnis gesetzt.
Zur öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt und auf der gemeindeeigenen Homepage:
Der Bürgermeister:
Harald Tellian
Angeschlagen am: 25.02.2026
