Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages

für das Haushaltsjahr 2025

K U N D M A C H U N G

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brückl vom 11.12.2024

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

11.12.2024 bis 17.12.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl (https://brueckl.gv.at/amtstafel/finanzen) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Harald Tellian