Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages
für das Haushaltsjahr 2026
K U N D M A C H U N G
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brückl vom 10.12.2025
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
10.12.2025 bis 16.12.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Brückl (https://brueckl.gv.at/amtstafel/finanzen) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Harald Tellian