1. Nachtragsvoranschlagsverordnung - Kundmachung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brückl vom 19.06.2024,
Zl. 004-2/2024/GR
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
19.06.2024 bis 27.062024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde https://brueckl.gv.at/amtstafel/finanzen bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
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