Rechnungsabschluss 2024 –
Kundmachung zur Einsicht NACH Beschlussfassung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brückl vom 03.04.2025, Zl.004-1/2025/GR
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl in seiner Sitzung am 02.04.2025 den Rechnungsabschluss 2024 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
03.04.2025 bis 05.05.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20502 sowie auf der Homepage der Gemeinde https://brueckl.gv.at/amtstafel/finanzen bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Harald Tellian