Rechnungsabschluss 2023 –

Kundmachung zur Einsicht NACH Beschlussfassung

Kundmachung

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brückl vom 26.04.2024, Zl.004-1/2024/GR

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Rechnungsabschluss 2023 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

26.04.2024 bis 24.05.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20502] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://brueckl.gv.at/amtstafel/finanzen] bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Harald Tellian