Betreff: Rechnungsabschluss 2022 –

Kundmachung zur Einsicht nach Beschlussfassung

KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brückl vom 04.04.2023, ZI. 004-1/2023/GR

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr.80/2019, zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brückl in seiner Sitzung vom 29.03.2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

12. April bis 10. Mai 2023

Während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronisch geführten Amtsblatt der Gemeinde https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20502/Forms/AllItems.aspx sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://brueckl.gv.at/amtstafel/finanzen bereitgestellt.

                                                                                Der Bürgermeister

Harald Tellian