römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Schiefling am Ws. vom 20.12.2017, Zahl: 900-47/2017 mit der der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 erlassen wird

Gemäß den Bestimmungen des Paragraph 86, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), LGBL. Nr. 66/1998, zuletzt geändert durch LGBL. Nr. 25/2017, wird verordnet:

Paragraph eins,

Voranschlagsbeträge

Die Voranschlagsbeträge werden nach den Postenverzeichnissen für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit folgenden Gesamtsummen festgestellt.

a)    Ordentlicher Haushalt:

Summe der Einnahmen:   4.815.600,00 Euro

Summe der Ausgaben:      4.815.600,00 Euro

b)    Außerordentlicher Haushalt:

Summe der Einnahmen:       524.000,00 Euro

Summe der Ausgaben:      524.000,00 Euro

c)    Gesamtgebarung:

Gesamteinnahmen:      5.339.600,00 Euro

Gesamtausgaben:      5.339.600,00 Euro

Paragraph 2,

Deckungsfähigkeit

Die Deckungsfähigkeit wird gemäß den Bestimmungen des Paragraph 10, K-GHO LGBL.Nr. 2/1999, zuletzt geändert durch LGBL. N. 3/2015, wie folgt festgesetzt:

a)    Sämtlicher Personalaufwand (Postenklasse 5) ist innerhalb der Hoheitsverwaltung und bei den Teilabschnitten mit Kostendeckungsprinzip (8200, 8310, 8510, 8520) gegenseitig deckungsfähig;

b)    Sämtliche Ausgaben des Sachaufwandes innerhalb eines Verwaltungszweiges sind gegenseitig deckungsfähig.

c)    Alle Verwaltungsstellen des ordentlichen Haushaltes, deren Ausgaben durch zweckgebundene Einnahmen zu decken sind (Gebührenhaushalte und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, Haushalte mit Kostendeckungsprinzip) können die veranschlagten Ausgaben im Ausmaß der Mehreinnahmen überschreiten. Nichtverbrauchte Einnahmen sind als Rücklage für denselben Zweck auszuweisen.

Paragraph 3,

Wirksamkeitsbeginn

Die Verordnung tritt mit 1.1.2018 in Kraft.

Schiefling, am 20.12.2017

Der Bürgermeister:


Valentin A. Happe