Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde St. Margareten im Rosental vom 05.04.2022, Zl. 902-01/2022.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

06. April 2022 bis 13. April 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-margareten-rosental.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister

Helmut Ogris