KUNDMACHUNG
RECHNUNGSABSCHLUSS 2019
der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten gem. GR- Beschluss v. 13.05.2020. Veröffentlichung im Internet unter Berücksichtigung von Art. 12 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012)
der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten gem. GR- Beschluss v. 13.05.2020. Veröffentlichung im Internet unter Berücksichtigung von Artikel 12, Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012),
allgemeine Hinweise
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Rechtsgrundlage: § 78 der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung (K-GHO), LGBl. Nr. 2/1999 in Verbindung mit § 90 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), LGBl. Nr. 66/1998, beide in der derzeit geltenden Fassung.Rechtsgrundlage: Paragraph 78, der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung (K-GHO), Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1999, in Verbindung mit Paragraph 90, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, beide in der derzeit geltenden Fassung.
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aus den Kommentaren zur K-AGO: Die Erstellung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses obliegt dem Bürgermeister [...] bei der Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss ist der Bürgermeister als nicht befangen anzusehen und demnach auch nicht an der Vorsitzführung im Gemeinderat „verhindert“ [...]bei der Behandlung des Rechnungsabschlusses darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden [...]
Der Bürgermeister:
Franz Felsberger e.h.