KUNDMACHUNG

RECHNUNGSABSCHLUSS 2019

der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten gem. GR- Beschluss v. 13.05.2020. Veröffentlichung im Internet unter Berücksichtigung von Artikel 12, Österreichischer Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012),

allgemeine Hinweise

Rechtsgrundlage: Paragraph 78, der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung (K-GHO), Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1999, in Verbindung mit Paragraph 90, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, beide in der derzeit geltenden Fassung.

aus den Kommentaren zur K-AGO: Die Erstellung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses obliegt dem Bürgermeister [...] bei der Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss ist der Bürgermeister als nicht befangen anzusehen und demnach auch nicht an der Vorsitzführung im Gemeinderat „verhindert“ [...]bei der Behandlung des Rechnungsabschlusses darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden [...]

Der Bürgermeister:

Franz Felsberger e.h.