1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2022

Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

902/2/2022-Ja:Mat

Mag. Sarah Jannach Bakk.

28.04.2022

KUNDMACHUNG

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

28.04.2022 bis 12.05.2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde [https://www.ebenthal-kaernten.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister

Ing. Christian Orasch e. h.