1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2022
Zahl: | Sachbearbeiter: | Datum: |
902/2/2022-Ja:Mat | Mag. Sarah Jannach Bakk. | 28.04.2022 |
KUNDMACHUNG
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
28.04.2022 bis 12.05.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde [https://www.ebenthal-kaernten.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister
Ing. Christian Orasch e. h.