Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 05. Juli 2023, Zahl: 902/1-2/2023-Ja:Mat, mit der der 2. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 erlassen wird (2. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023)
Gemäß Paragraph 6 und Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird verordnet:
Paragraph eins
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt den 2.Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2023.
Paragraph 2,
Ergebnis- und Finanzierungsnachtragsvoranschlag
Erträge: € 16.059.600,00
Aufwendungen: € 18.234.400,00
Entnahmen von Haushaltsrücklagen: € 1.182.900,00
Zuweisung an Haushaltsrücklagen: € 332.800,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen:1 € - 1.324.700,00
Einzahlungen: € 16.404.800,00
Auszahlungen: € 18.893.600,00
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung:2 € - 2.488.800,00
Paragraph 3
Deckungsfähigkeit
Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG bleibt die gegenseitige Deckungsfähigkeit entsprechend dem Beschluss des Voranschlags 2023 bestehen.
Paragraph 4
Kontokorrentrahmen
Gemäß Paragraph 37, Absatz 2, K-GHG bleibt der Kontokorrentrahmen unverändert zum Beschluss des Voranschlags 2023.
Paragraph 5
Nachtragsvoranschlag, Anlagen und Beilagen
Der Nachtragsvoranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Anlage zur Verordnung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.
Paragraph 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 06. Juli 2023 in Kraft.
Der Bürgermeister
Ing. Christian Orasch e. h.