Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten

9065 Bezirk Klagenfurt-Land

Zahl: 8510/BA05/1/2004-Wi

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 25. März 2004, mit der der Einzugsbereich der Kanalisationsanlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten "BA 05" (Kanalisationsbereich) festgelegt wird.

Gemäß Paragraph 2, des Gemeindekanalisationsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999, idgF der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2000,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der Kanalisationsbereich des Bauabschnittes "05" der Gemeindekanalisationsanlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (Kanalisationsanlage Ebenthal BA 05) umfasst jene in den Katastralgemeinden 72157 Radsberg, 72119 Gurnitz und 72121 Hinterradsberg gelegenen, zu den Ortschaften Radsberg, Werouzach, Schwarz und Kossiach gehörenden Grundstücke, welche in den Anlagen "1" bis "4" zu dieser Verordnung (Plandarstellung im Maßstab 1 : 2.500) durch farbliche Abgrenzung als Einzugsbereich ausgewiesen sind.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Amtes der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

(Franz Felsberger)

Anlage 1: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Radsberg

Anlage 2:              Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Werouzach

Anlage 3: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Schwarz

Anlage 4: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Kossiach

Angeschlagen am: 26.03.2004

Abgenommen am: