Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten
9065 Bezirk Klagenfurt-Land
Zahl: 8510/BA05/1/2004-Wi
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 25. März 2004, mit der der Einzugsbereich der Kanalisationsanlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten "BA 05" (Kanalisationsbereich) festgelegt wird.
Gemäß Paragraph 2, des Gemeindekanalisationsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999, idgF der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2000,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der Kanalisationsbereich des Bauabschnittes "05" der Gemeindekanalisationsanlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (Kanalisationsanlage Ebenthal BA 05) umfasst jene in den Katastralgemeinden 72157 Radsberg, 72119 Gurnitz und 72121 Hinterradsberg gelegenen, zu den Ortschaften Radsberg, Werouzach, Schwarz und Kossiach gehörenden Grundstücke, welche in den Anlagen "1" bis "4" zu dieser Verordnung (Plandarstellung im Maßstab 1 : 2.500) durch farbliche Abgrenzung als Einzugsbereich ausgewiesen sind.
Paragraph 2
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Amtes der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Franz Felsberger)
Anlage 1: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Radsberg
Anlage 2: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Werouzach
Anlage 3: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Schwarz
Anlage 4: Plan im Maßstab 1 : 2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für die Ortschaft Kossiach
Angeschlagen am: 26.03.2004
Abgenommen am: