Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten

9065 Bezirk Klagenfurt-Land

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 4. April 2008, Zahl: 8510/BA06/1/2008-Wi/Ma, mit der der Einzugsbereich der Kanalisations-anlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten "BA 06" (Kanalentsorgungs-bereichsverordnung) festgelegt wird Gemäß Paragraph 2, des Gemeindekanalisationsgesetzes - K-GKG, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999,, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 2005,, wird verordnet:

Paragraph eins

Geltungsbereich

Der Kanalisationsbereich des Bauabschnittes "06" der Gemeindekanalisationsanlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (Kanalisationsanlage Ebenthal BA 06) umfasst jene in den Katastralgemeinden 72162 Rottenstein, 72132 Kreuth und 72143 Mieger, zu den Ortschaften Kohldorf, Kosasmojach, Rottenstein, Goritschach, Kreuth und Obitschach Süd gehörenden Grundstücke, welche in den Anlagen "1" bis "7" zu dieser Verordnung (Plandarstellungen im Maßstab 1 : 2.500) durch farbliche Abgrenzung als Einzugsbereich ausgewiesen sind.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie an der Amtstafel des Amtes der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten angeschlagen worden ist.

Der Bürgermeister:

(Franz Felsberger)

Anlage 1 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Goritschach

Anlage 2 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Goritschach

und Rottenstein West

Anlage 3 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Rottenstein

und Kosasmojach

Anlage 4 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Kreuth

Anlage 5 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Obitschach

Anlage 6 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Kohldorf

Anlage 7 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Kohldorf-Ost

Angeschlagen am: 07.04.2008

Abgenommen am: 22.04.2008