Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten
9065 Bezirk Klagenfurt-Land
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 4. April 2008, Zahl: 8510/BA06/1/2008-Wi/Ma, mit der der Einzugsbereich der Kanalisations-anlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten "BA 06" (Kanalentsorgungs-bereichsverordnung) festgelegt wird Gemäß Paragraph 2, des Gemeindekanalisationsgesetzes - K-GKG, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999,, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 2005,, wird verordnet:
Paragraph eins
Geltungsbereich
Der Kanalisationsbereich des Bauabschnittes "06" der Gemeindekanalisationsanlage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (Kanalisationsanlage Ebenthal BA 06) umfasst jene in den Katastralgemeinden 72162 Rottenstein, 72132 Kreuth und 72143 Mieger, zu den Ortschaften Kohldorf, Kosasmojach, Rottenstein, Goritschach, Kreuth und Obitschach Süd gehörenden Grundstücke, welche in den Anlagen "1" bis "7" zu dieser Verordnung (Plandarstellungen im Maßstab 1 : 2.500) durch farbliche Abgrenzung als Einzugsbereich ausgewiesen sind.
Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie an der Amtstafel des Amtes der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten angeschlagen worden ist.
Der Bürgermeister:
(Franz Felsberger)
Anlage 1 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Goritschach
Anlage 2 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Goritschach
und Rottenstein West
Anlage 3 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Rottenstein
und Kosasmojach
Anlage 4 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Kreuth
Anlage 5 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Obitschach
Anlage 6 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Kohldorf
Anlage 7 zu Paragraph eins :, Plan im Maßstab 1:2.500 mit Abgrenzung des Kanalisationsbereiches für Ortsbereich Kohldorf-Ost
Angeschlagen am: 07.04.2008
Abgenommen am: 22.04.2008