Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten

9065 Bezirk Klagenfurt-Land

Zahl: 101/1/2006-Wi/Ma

Ortspolizeiliche Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 7. Juli 2006 zur Abwehr und zur Beseitigung das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände infolge der Verschmutzung öffentlicher Orte durch Hundekot.

Gemäß Artikel 118, Absatz 6, B-VG, Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,, in der Fassung des Gesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2005, sowie Paragraph 12, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung K-AGO, LGBL. Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2006,, wird verordnet:

Paragraph eins

An öffentlichen Orten sind Verunreinigungen durch Hundekot unverzüglich von jenen Personen zu beseitigen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

Paragraph 2

(1) Vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind Flächen, die unter den Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung fallen.

(2) Die Verpflichtung nach Paragraph eins, gilt nicht für durch die Gemeinde als Hundewiesen bzw. Hundezonen ausgewiesene Flächen.

Paragraph 3

Die Nichtbefolgung der in Paragraph eins, genannten Verpflichtung wird gemäß Paragraph 12, Absatz eins, K-AGO zur Verwaltungsübertretung erklärt.

Paragraph 4

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Der Bürgermeister:

(Franz Felsberger)

Angeschlagen am:  10.07.2006

Abgenommen am:  25.07.2006