Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 14. Dezember 2022, Zahl: 031-2/V8/2022-Sc, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 13. Juni 2023, Zahl: 03-Ro-17-1/15-2023, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert: ,

6/B2.1 aus 2021,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 950/6, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 936 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Geschäftsgebiet“ (Anlage 1)

,

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossene Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h. ,