Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 08. Oktober 2025, Zahl: 031-2/V32/2025-Sc/Th, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird
Gemäß § 13 in Verbindung mit §§ 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 47/2025, wird verordnet:Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, wird verordnet:
§ 1Paragraph eins
Umwidmung
(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:
3a/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/2, KG 72112 Gradntiz, im Ausmaß von ca. 29 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 1)
3b/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/1, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 30 m² von „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Bauland - Wohngebiet“ (Anlage 2)
3c/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/2, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 47 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 3)
3d/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/2, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 640 m² von „Bauland – Dorfgebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 4)
5/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 264/5 und 264/6, beide in der KG 72112 Gradnitz, im Gesamtausmaß von ca. 164 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 5)
13a/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 1005/2, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 192 m², von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 6)
13b/B3.1/2025
Umwidmung der Parz. 484/14, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 133 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 7)
13c/B3.2/2025
Umwidmung der Parz. 484/11, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 132 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 8)
13d/B3.2/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 477/5, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 250 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 9)
13e/B3.2/2025
Umwidmung der Parz. 477/7, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 229 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 10)
(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-10 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.
, Ing. Christian Orasch e.h.,