Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 08. Oktober 2025, Zahl: 031-2/V32/2025-Sc/Th, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2025,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

3a/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/2, KG 72112 Gradntiz, im Ausmaß von ca. 29 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 1)

3b/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/1, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 30 m² von „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Bauland - Wohngebiet“ (Anlage 2)

3c/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/2, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 47 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 3)

3d/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 396/2, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 640 m² von „Bauland – Dorfgebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 4)

5/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 264/5 und 264/6, beide in der KG 72112 Gradnitz, im Gesamtausmaß von ca. 164 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 5)

13a/B3.1/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 1005/2, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 192 m², von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 6)

13b/B3.1/2025
Umwidmung der Parz. 484/14, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 133 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 7)

13c/B3.2/2025
Umwidmung der Parz. 484/11, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 132 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 8)

13d/B3.2/2025
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 477/5, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 250 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 9)

13e/B3.2/2025
Umwidmung der Parz. 477/7, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 229 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 10)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-10 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h.,