Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 15. Dezember 2021, Zahl: 031-2/V2/2022-Ma:Sc, genehmigt mit dem Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 20. Mai 2022, Zahl: 03-Ro-17-1/7-2022, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmungen

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

8a/B2.4/2021
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 561/116, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 242 m² von „Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz – am Gewässer“ in „Bauland - Wohngebiet“ (Anlage 1)

8b/B2.4 aus 2021,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 589/6, KG 72105 Ebenthal, im Ausmaß von

ca. 191 m² von „Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz – am Gewässer“ in

„Bauland - Wohngebiet“ (Anlage 2)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1 – 2 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h.,