Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 02. Oktober 2024, Zahl: 031-2/V25/2024-Th, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2024,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

1/B3.2/2024
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 466/1, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 130 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 1)

15a/C4/2024
Rückwidmung einer Teilfläche der Parz. 97/9, KG 72132 Kreuth, im Ausmaß von ca. 1.000 m² von „Bauland - Wohngebiet“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ (Anlage 2)

15b/C4/2024
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 97/9, KG 72132 Kreuth, im Ausmaß von ca. 1.000 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 3)

18a/D5/2024
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 683/2, KG 72162 Rottenstein, im Ausmaß von ca. 116 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“ (Anlage 4)

18b/D5/2024
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 683/2, KG 72162 Rottenstein, im Ausmaß von ca. 248 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Garten“ (Anlage 5)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-5 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h.,