Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 04. Oktober 2023, Zahl: 031-2/V24/2024-Th, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 16.01.2024, Zahl: RO-17-34852/2023-73, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 36, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

12a/D4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 558/5, KG 72143 Mieger, im Ausmaß von ca. 955 m² von „Bauland – Wohngebiet“ in „Grünland – für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“

12b/D4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 558/5, KG 72143 Mieger, im Ausmaß von ca. 2.020 m² von „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungsgebiet“ in „Grünland – für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-2 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h.,