Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 13. Dezember 2023, Zahl: 031-2/V23/2023-Sc, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05.03.2024, Zahl: RO-17-7888/2024-5, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

1a/B3.3 aus 2023,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 401/6 und 409, beide KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 3.953 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 1)

1b/B3.3 aus 2023,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 409, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 192 m² von „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 2)

6/B3.2 aus 2023,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 62/2, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 2.264 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 3)

7/C4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 116/2, KG 72132 Kreuth, im Ausmaß von ca. , 304 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 4)

8a/B3.2 aus 2023,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 69/1, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 3.147 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 5)

8b/B3.2 aus 2023,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 69/4, 69/5 und 69/6, alle KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 67 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 6)

11/B5/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 1360, KG 72143 Mieger, im Ausmaß von ca. 223 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 7)
13/B3.1 aus 2023,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 228/1, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 3.121 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 8)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-8 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h.,