Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 04. Oktober 2023, Zahl: 031-2/V22/2023-Sc, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 22.12.2023, Zahl: RO-17-34852/2023-71, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

5/B3.2/2022
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 178/1, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 2.785 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche – Ödland“ in „Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 1)

8/B3.3/2022
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 417/21, KG 72112 Gradnitz, im Ausmaß von ca. 864 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche – Ödland“ in „Grünland – Garten“ (Anlage 2)

15a/B2.4/2022
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 589/5, KG 72105 Ebenthal, im Ausmaß von ca. 454 m² von „Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz – am Gewässer“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 3)

15b/B2.4/2022
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 589/5, KG 72105 Ebenthal, im Ausmaß von ca.

105 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche – Ödland“ in „Grünland – Garten“ (Anlage 4)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-4 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch e.h. ,