Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 04. Oktober 2023, Zahl: 031-2/V21/2023-Th, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

2/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 133/1 und 132/2, beide in der KG 72105 Ebenthal, im Gesamtausmaß von ca. 405 m² von „Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz - an der Straße“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 1)

4/C4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 896/7 und 896/3, beide in der KG 72157 Radsberg, im Gesamtausmaß von ca. 1.018 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche – Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“ (Anlage 2)

5a/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.291 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Bauland – Industriegebiet“ (Anlage 3)

5b/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.942 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 4)

5c/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.155 m² von „Bauland – Industriegebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 5)

5d/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 521 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt Fläche, Ödland“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 6)

5e/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 939 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 7)

5f/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 991/6, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 288 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 8)

5g/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 246/2, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 556 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ (Anlage 9)
10/B3.4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 269 und 752, beide in der KG 72119 Gurnitz im Gesamtausmaß von ca. 856 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 10)

14/C3/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 693/3, KG 72157 Radsberg, im Ausmaß von ca. 230 m² von „Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 11)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-11 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h.,