Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 04. Oktober 2023, Zahl: 031-2/V21/2023-Th, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird
Gemäß § 13 in Verbindung mit §§ 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59/2021, wird verordnet:Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:
§ 1Paragraph eins
Umwidmung
(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:
2/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 133/1 und 132/2, beide in der KG 72105 Ebenthal, im Gesamtausmaß von ca. 405 m² von „Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz - an der Straße“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 1)
4/C4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 896/7 und 896/3, beide in der KG 72157 Radsberg, im Gesamtausmaß von ca. 1.018 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche – Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“ (Anlage 2)
5a/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.291 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Bauland – Industriegebiet“ (Anlage 3)
5b/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.942 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 4)
5c/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.155 m² von „Bauland – Industriegebiet“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 5)
5d/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 521 m² von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt Fläche, Ödland“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 6)
5e/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 249/9, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 939 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 7)
5f/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 991/6, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 288 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ (Anlage 8)
5g/B3.2/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 246/2, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 556 m² von „Ersichtlichmachungen – Landesstraße – Bestand – schmale Signatur“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ (Anlage 9)
10/B3.4/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 269 und 752, beide in der KG 72119 Gurnitz im Gesamtausmaß von ca. 856 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 10)
14/C3/2023
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 693/3, KG 72157 Radsberg, im Ausmaß von ca. 230 m² von „Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland – Dorfgebiet“ (Anlage 11)
(2)
Die dieser Verordnung angeschlossenen Anlagen 1-11 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.
, Ing. Christian Orasch e.h.,