Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 26. April 2023, Zahl: 031-2/V20/2023-Sc, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 24. August 2023, Zahl: 15-Ro-17-1/5-2023, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraphen 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021, idgF, wird verordnet:

Paragraph eins

Umwidmung

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 23. März 2000, genehmigt durch das Amt der Kärntner Landesregierung am 05. Mai 2000, wird wie folgt geändert:

4/B3.2 aus 2022,
Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 150/1, KG 72204 Zell bei Ebenthal, im Ausmaß von ca. 1.570 m² von „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche – Ödland“ in „Bauland – Wohngebiet“ (Anlage 1)

(2)
Die dieser Verordnung angeschlossene Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronisch geführten Amtsblatt der Marktgemeinde in Kraft.

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Der Bürgermeister:

, Ing. Christian Orasch e.h. ,