Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-2/58K/2024-Th:Sc

Corinna Thonhauser

05.11.2024

 

Flächenwidmungsplanänderung

KUNDMACHUNG

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI. Nr. 55 aus 2024,, folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

Umwidmungs-

fall

Parz. Nr.

Katastralgemeinde

derzeitige

Widmung

beantragte

Widmung

Umwidmungs-fläche

13/B4.3/2024

Tfl. der Parz. 286/30

KG 72119 Gurnitz

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Bauland – Wohngebiet

747 m²

Der Entwurf dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes (zeichnerische Darstellungen und Erläuterungsberichte) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.09 (Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung), in der Zeit vom 05.11.2024 bis 03.12.2024 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderung stehen unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at - Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereit.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.

Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch e.h.

Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:

Angeschlagen am: 05.11.2024