Zahl: | Sachbearbeiter: | Datum: |
031-2/58K/2024-Th:Sc | Corinna Thonhauser | 05.11.2024 |
Flächenwidmungsplanänderung
KUNDMACHUNG
Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI. Nr. 55 aus 2024,, folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
Umwidmungs- fall | Parz. Nr. Katastralgemeinde | derzeitige Widmung | beantragte Widmung | Umwidmungs-fläche |
13/B4.3/2024 | Tfl. der Parz. 286/30 KG 72119 Gurnitz | Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland | Bauland – Wohngebiet | 747 m² |
Der Entwurf dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes (zeichnerische Darstellungen und Erläuterungsberichte) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.09 (Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung), in der Zeit vom 05.11.2024 bis 03.12.2024 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderung stehen unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at - Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereit.
Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.
Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch e.h.
Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:
Angeschlagen am: 05.11.2024