Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-2/BPl/a/2024-Ze:Sc

Mag. Michael Zernig

19.11.2024

Aufhebung Teilbebauungsplan „Reichersdorf, Theodor-Körner-Straße/Rosengasse“

                                                                                Kundmachung

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 48 und 51 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2024,., für die Parzellen 598/1, 598/4, 598/5, 598/6, 598/7, 598/8, 598/9, 598/10, 598/11, 598/12, 598/13, 598/14, alle KG 72112 Gradnitz, den

Teilbebauungsplan „Reichersdorf, Theodor-Körner-Straße/Rosengasse

aufzuheben.

Der Verordnungsentwurf (inkl. Erläuterungsbericht) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.05, in der Zeit vom 19.11.2024 bis 16.01.2025 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Die Kundmachung sowie der Verordnungsentwurf (inkl. Erläuterungsbericht) stehen auch auf der Homepage der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at unter Amtstafel/Kundmachungen zum Download bereit.

Innerhalb der Auflagefrist ist jedermann berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen gegen die kundgemachte Aufhebung des Teilbebauungsplanes „Reichersdorf, Theodor-Körner-Straße/Rosengasse“ einzubringen.

Die während dieser Frist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die beabsichtigte Aufhebung des Teilbebauungsplanes „Reichersdorf, Theodor-Körner-Straße/Rosengasse“ in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch

Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:

Angeschlagen am: 19.11.2024