Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-2/64K/2026-Sc

Alexander Schober-Graf MSc. MA.

19.03.2026

Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung , „DOBERNIGGSTRASSE“

KUNDMACHUNG

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 52, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2026,, für die Parz. 949/2 und 949/4, beide KG 72112 Gradnitz, sowie die Parz. 139/5, 139/7, 139/8, 141/2, 141/4, 141/5, 733/3, 738/59 und Teilfläche der Parz. 140/2, alle KG 72105 Ebenthal, mit einer Gesamtfläche von ca. 12.707 m² die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung

„DOBERNIGGSTRASSE“

laut vorliegendem Verordnungsentwurf (Stand: 11.03.2026) zu erlassen.

Gemäß Paragraph 52, in Verbindung mit Paragraph 38, leg. cit. wird der Entwurf der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung einschließlich der Erläuterungen (textliche Erläuterungen, Lichtpunktekonzept, Grünraumkonzept) in der Zeit vom

25.03.2026 bis 22.04.2026

während der Amtsstunden der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten in der Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung und Betriebe (Obergeschoss, Zimmer 1.05) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt sowie unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (www.ebenthal-kaernten.gv.at – unter der Rubrik Amtstafel/Kundmachungen) zum Download bereitgestellt.

Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme zum Entwurf der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung zu erstatten.

Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Erlassung der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch

Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:

Angeschlagen am: 19.03.2026