Zahl: | Sachbearbeiter: | Datum: |
031-2/63K/2026-Sc/Th | Alexander Schober-Graf MSc. MA. Corinna Thonhauser | 13.03.2026 |
Flächenwidmungsplanänderung
KUNDMACHUNG
Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2026,, folgende Änderung des Flächenwidmungsplans in Beratung zu ziehen:
Umwidmungs-fall | Parz. Nr. Katastralgemeinde | derzeitige Widmung | beantragte Widmung | Umwidmungs-fläche |
1/B3.4/2025 | Tfl. der Parz. 95/16, KG 72204 Zell bei Ebenthal | Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland | Bauland - Wohngebiet | ca. 306 m² |
Gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2026,, wird die beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung samt Erläuterungsbericht in der Zeit vom
19.03.2026 bis 16.04.2026
während der Amtsstunden der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten in der Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung und Betriebe (Obergeschoss, Zimmer 1.09) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt sowie unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten (www.ebenthal-kaernten.gv.at – unter der Rubrik Amtstafel/Kundmachungen) zum Download bereitgestellt.
Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme zum Entwurf über die Abänderung des Flächenwidmungsplans zu erstatten.
Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt gegen den Entwurf schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Änderung des Flächenwidmungsplans in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgermeister:
Ing. Christian Orasch
Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:
Angeschlagen am: 13.03.2026