Zahl:

Sachbearbeiter:

Datum:

031-2/61K/2025-Sc/Th

Alexander Schober-Graf MSc. MA.

Corinna Thonhauser

26.08.2025

 

Flächenwidmungsplanänderungen

KUNDMACHUNG

Die Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten beabsichtigt gemäß Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraphen 38, 39 und 40 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59 aus 2021,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 2025,, folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:

Umwidmungs-fall

Parz. Nr.

Katastralgemeinde

derzeitige

Widmung

beantragte

Widmung

Umwidmungs-fläche

3a/B3.1/2025

Tfl. Parz. 396/2

KG 72112 Gradnitz

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 29 m²

3b/B3.1/2025

Tfl. Parz. 396/1

KG 72112 Gradnitz

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

Bauland – Wohngebiet

ca. 30 m²

3c/B3.1/2025

Tfl. Parz. 396/2

KG 72112 Gradnitz

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 47 m²

3d/B3.1/2025

Tfl. Parz. 396/2

KG 72112 Gradnitz

Bauland – Dorfgebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 640 m²

5/B3.1/2025

Tfl. Parz. 264/5, 264/6 KG 72112 Gradnitz

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland

Bauland - Wohngebiet

ca. 164 m²

13a/B3.1/2025

Tfl. Parz. 1005/2, KG 72204 Zell bei Ebenthal

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 192 m²

13b/B3.1/2025

Parz. 484/14, KG 72204 Zell bei Ebenthal

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 133 m²

13c/B3.2/2025

Parz. 484/11, KG 72204 Zell bei Ebenthal

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 132 m²

13d/B3.2/2025

Tfl. Parz. 477/5, KG 72204 Zell bei Ebenthal

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 250 m²

13e/B3.2/2025

Parz. 477/7, KG 72204 Zell bei Ebenthal

Bauland – Wohngebiet

Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

ca. 229 m²

Der Entwurf dieser Änderungen des Flächenwidmungsplanes (zeichnerische Darstellung und Erläuterungsbericht) liegt beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten, Obergeschoss, Zimmer 1.09 (Abteilung römisch zwei – Bauamt, Raumordnung und Betriebe), in der Zeit vom 26.08.2025 bis 23.09.2025 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Die Kundmachung sowie der Entwurf dieser Änderungen stehen unter der Internetadresse der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten unter www.ebenthal-kaernten.gv.at - Rubrik Amtstafel/Kundmachungen sowie im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zum Download bereit.

Innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, beim Amt der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten schriftlich begründete Einwendungen einzubringen.

Die während der Kundmachungsfrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Flächenwidmungsplanänderung in Erwägung zu ziehen.

Der Bürgermeister:

Ing. Christian Orasch

Zur öffentlichen Bekanntmachung an der Amtstafel, unter der Internetadresse der Gemeinde und im elektronischen Amtsblatt:

Angeschlagen am:26.08.2025